JOSEPH BEN ISSACHAR SÜSSKIND OPPENHEIMER

Ein Justizmord

Der unerhörte Aufstieg des Heidelberger Juden Joseph Süß Oppenheimer am Hofe zu Württemberg beginnt mit dem Tod Herzog Eberhard Ludwigs 1733. Dessen Nachfolger, der katholische Herzog Carl Alexander, macht den Wirtschaftsfachmann Oppenheimer zu seinem Finanzberater.

Als Geheimer Finanzrat stützt Oppenheimer die absolutistischen Bestrebungen des Herzogs. Er zieht sich dadurch die Feindschaft der protestantischen Landstände zu. Unmittelbar nach dem Tod Carl Alexanders wird Oppenheimer inhaftiert und zahlreicher Verbrechen angeklagt, die mit dem Tode bestraft werden. Es gibt keine Beweise gegen Oppenheimer. Der Prozess wird willkürlich und gegen die Landesgesetze verstoßend geführt.

Die Landstände setzen sich durch, das Urteil steht von vornherein fest: ”Der Jud muß hängen”. Herzog Carl Rudolf schließlich unterzeichnet wider besseren Wissens das Todesurteil. Es benennt keine Straftaten und wird nicht begründet. Die Hinrichtung des Joseph Süß Oppenheimer im Februar des Jahres 1738 vor den Toren Stuttgarts findet unter den Augen tausender Schaulustiger statt.

Seit dieser Zeit dient der vorverurteilte Joseph Süß Oppenheimer antijüdischer und antisemitischer Propaganda. Die Prozessakten blieben bis 1918 unter strengem Verschluß. Hinsichtlich der unrechtmäßigen Prozessführung und des politisch motivierten Justizmordes gibt es bis heute keine juristische Rehabilitation Joseph Süß Oppenheimers. Ein erster Schritt moralischer Rehabilitierung war die Gedenkveranstaltung des Baden Württembergischen Landtages im November 2013 anlässlich des 275. Jahrestages der Hinrichtung von Joseph Süß Oppenheimer. 

 

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